Was ist die GOT?
Die GOT ist die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. Ähnliche Gebührenordnungen gibt es für Ärzte, Zahnärzte, Notare, Steuerberater, Psychotherapeuten und Hebammen.
In der GOT sind den einzelnen Posten - wie zum Beispiel der Allgemeinuntersuchung, dem Schieben eines Venenkatheters oder auch dem Krallenschneiden - Beträge im einfachen Satz zugeordnet. Diese können jedoch bis zum dreifachen Satz erhöht werden. Nach welchem Satz abgerechnet wird, ergibt sich aus der Schwierigkeit der einzelnen Tätigkeit (nicht jeder Hund lässt sich gleich gut die Krallen schneiden), dem Umfeld (ländlich/Stadt), der Praxisausstattung (kleine Praxis/Klinik), dem Zeitaufwand und auch dem Zeitpunkt (Im Notdienst oder am Wochenende wird standardisiert mit einem höheren Satz abgerechnet).
Der gesetzliche Rahmen dient zum einen zum Schutz vor zu hohen Tierarztkosten und auf der anderen Seite zur Verhinderung von aggressivem Preiswettbewerb, welcher verminderte Qualität der Behandlungen zur Folge hätte.
Geschichte der GOT
Die erste Fassung der GOT entstand 1940 als Leistungsverzeichnis. Diese sollte Landwirte vor zu hohen Tierarztkosten schützen.
1968 wurde die Mehrwertsteuer eingeführt. Drei Jahre später, 1971, wandelte sie sich vom Leistungsverzeichnis in ein geltendes Gesetz.
1999 entstand dann die GOT, wie wir sie heute kennen. Es wurde ein Unterschreitungsverbot eingeführt, um bereits oben genannten Preiswettbewerb zu stoppen.
2017 wurden die Gebühren um 12% angehoben. 2020 kam die Notdienstpauschale hinzu, welche der Notdienstproblematik entgegenwirken sollte.
Nun wird am 22. November 2022 die erste inhaltliche Anpassung seit 1999 In Kraft treten. Auch diese bringt wieder eine deutlich spürbare Gebührenerhöhung mit sich.
Was ändert sich im November?
Durchschnittlich werden die Gebühren um 20% angehoben. Auch inhaltlich hat sich einiges getan. Viele Posten werden nochmals genauer bezeichnet und einige bisher fehlende Leistungen wurden erstmals definiert. Wen es genauer interessiert, der kann sich hier die alte und hier die neue GOT anschauen.
Besonders wurde auch versucht, Gebühren für gleiche oder sehr ähnliche Leistungen anzugleichen. So wird z.B. die Allgemeine Untersuchung ab November für sowohl Hund, als auch Katze den gleichen Preisrahmen haben.
Hier einmal die besagte Allgemeinuntersuchung als Beispiel:
| Hund | Katze |
aktuell 1-facher Satz (min.) | 13,47€ | 8,98€ |
aktuell 3-facher Satz (max.) | 40,41€ | 26,94€ |
ab November 1-facher Satz | 23,62€ | 23,62€ |
ab November 3-facher Satz | 70,86€ | 70,86€ |
Nun erscheinen maximal 70€ wirklich sehr viel. Doch schauen wir uns einmal an, was in eine Allgemeinuntersuchung laut Lehrbuch alles hineingehört:
Nationale (Tierart, Alter, Geschlecht, usw. → Was hat man für ein Tier vor sich?)
Vorbericht (Vorstellungsgrund, Vorgeschichte, Alles was man als Besitzer zu sagen hat)
Allgemeinverhalten
Körperhaltung
Ernährungszustand
Untersuchung von Haut, Haar- oder Federkleid, Horngebilden und div. Lymphknoten
Innere Körpertemperatur
Puls
Untersuchung des Kopfes (Auge und Lidbindehaut, Ohren, Nase und Nasenschleimhaut, Nasennebenhöhlen, Maul- bzw. Schnabelhöhle und Rachenhöhle, Futter- und Wasseraufnahme, Zähne, Lymphknoten des Kopfes)
Untersuchung der Halsregion (Obere Halsgegend inklusive Schilddrüse, Kehlkopf und Auslösen von Husten, Drosselrinne und venöses Blutangebot, Luftröhre, Speiseröhre, Halslymphknoten)
Untersuchung des Brustkorbes (Atmung, Betrachten und Abtasten der Herzgegend, Perkussion (Beklopfen und Anhören) der Lunge und des Herzes, Auskultation (Abhören) der Lunge und des Herzes
Untersuchung des Bauches (Adspektion des Abdomens, Palpation des Abdomens, Auskultation des Abdomens, Oberflächliche Lymphknoten des Abdomens, Leber, Kotabsatz, Rektale Untersuchung
Harnapparat
Untersuchung der Geschlechtsorgane
(Untersuchung der Milchleiste)
Nun sehen Sie vielleicht, warum mindestens 9€ eigentlich viel zu wenig ist. Für 9€ kann eine so umfassende Allgemeine Untersuchung nicht qualitativ hochwertig durchgeführt werden. Zudem werden Sie eine so ausführliche Allgemeinuntersuchung in den wenigsten Praxen finden. Doch wenn Ihr Tier so eingehend durchgecheckt wird und alle Befunde genau dokumentiert werden, Sie also die bestmöglichste Betreuung erhalten, dann ist das auch 70€ wert.
In der Regel wird nicht zum dreifachen Satz abgerechnet. Gerade in kleinen Praxen befindet man sich meist zwischen dem ein- und zweifachen Satz.
Doch gerade deswegen werden für Sie als Patientenbesitzer die Gebührenanhebungen deutlich zu spüren sein. Denn diese Praxen können, wenn sie momentan nur mit dem einfachen Satz abrechnen, der Anhebung nicht entgegen steuern, da sie den einfachen Satz bei Leistungen, die z.B. ab November doppelt so teuer sind, nicht unterschreiten dürfen. Somit wird es nicht an jeder Stelle um 20% teurer, sondern teilweise auch bis zu 100%.
Was ist nun wichtig?
Für Sie als Tierbesitzer empfehlen wir dringend eine Tierkrankenversicherung oder eine OP-Kostenversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Tierarztkosten während Sie, wie bei anderen Versicherungen auch, einen monatlichen Beitrag zahlen. Je nach Versicherung und deren Qualität befinden sich die Beiträge monatlich zwischen 15€ und 120€. Hier ist es angeraten, sich umfassend zu informieren und die für Sie und Ihre Umstände beste Versicherung auszuwählen.
Für Menschen, für die eine Versicherung nicht in Frage kommt (z.B. sehr viele Tiere, alte Tiere, chronisch kranke Tiere) empfehlen wir monatlich einen gewissen Betrag beiseite zu legen, um im Notfall die Kosten decken zu können.
Zu dem Thema Versicherung wird in Kürze ein weiterer Blogbeitrag erscheinen. Wenn dieser online ist, finden Sie an dieser Stelle einen entsprechenden Link.
Fazit
Ab November werden in Deutschland flächendeckend die Tierarztkosten um durchschnittlich 20% steigen. So wird es auch bei uns teurer werden. Damit dies leichter für Sie zu stemmen ist, empfehlen wir eine Tierkrankenversicherung.
Quellen:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/tieraerztegebuehrenordnung-got-kabinett.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Stand: 02.09.2022
Gabriel S. Die GOT: Vom lahmen Schlachtross zum beflügelten Pegasus?. Veterinärspiegel 2020; 30(01): 32 - 36. doi:10.1055/a-1107-0359
https://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html Stand: 02.09.2022
https://de.wikipedia.org/wiki/Tier%C3%A4rztegeb%C3%BChrenordnung Stand: 02.09.2022
Allgemeiner Untersuchungsgang. In: Baumgartner W, Wittek T, Hrsg. Klinische Propädeutik der Haus- und Heimtiere. 9., aktualisierte und erweiterte Auflage. Stuttgart: Enke Verlag; 2017.
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